27. 05. 2012
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Anteil wirkungsloser Bürgerentscheide in NRW am höchsten
Das Ergebnis fällt für das bevölkerungsreichste Bundesland eher
ernüchternd aus. NRW belegt dort den letzten Platz mit dem höchsten
Anteil ungültiger Bürgerentscheide. Das ist eines der Ergebnisse des am
gestrigen Dienstag veröffentlichten
ersten bundesweiten Bürgerbegehrensberichts. Initiatoren sind die
Initiative „Mehr Demokratie“ und die Forschungsstelle für
Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Universität Marburg.
Als einziges Bundesland liegt die Quote der wegen Abstimmungshürden
„durchgefallenen“ Bürgerbegehren bei über 50 Prozent, genau bei 51,1
Prozent. Der dort ermittelte Bundesdurchschnitt von lediglich 13
Prozent zeigt die deutlichen Unterschiede zwischen den 16 Bundesländer.
„Schuld daran ist das für die Großgemeinden in NRW unangemessen hohe
Zustimmungsquorum“, erklärte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von
Mehr Demokratie, am Dienstag auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf.
Damit ein Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich ist, muss die
Mehrheit der Abstimmenden mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten
ausmachen. „Diese Hürde ist in kleinen Gemeinden relativ leicht zu
knacken, in Großstädten aber fast nie“, so Schily. Als Beispiel nannte
er das am Sonntag in Düsseldorf an der Abstimmungshürde gescheiterte
Bürgerbegehren zur Zukunft des Golzheimer Friedhofs.
Mobilisierungsprobleme in Großstädten
Nach den Zahlen von Mehr Demokratie schmilzt die Abstimmungsbeteiligung
mit wachsender Gemeindegröße zusammen. Während sie im Schnitt bei 50
Prozent liegt, verringert sie sich in Städten mit mehr als 500.000
Einwohnern auf durchschnittlich 20 Prozent. „In großen Kommunen sind
weniger Bürger von einem Stadtteilthema direkt betroffen, weswegen auch
der Mobilisierungseffekt von Bürgerentscheiden dort geringer ist“,
erläuterte der Geschäftsführer den Zusammenhang. Mehr Demokratie
forderte aus diesem Grunde bereits seit Jahren eine Senkung des
Zustimmungsquorums insbesondere für Großstädte in NRW.
Die Abstimmungshürde ist auch einer der Gründe für die im
Bundesvergleich unterdurchschnittliche Erfolgsquote von Bürgerbegehren
in NRW. Während bundesweit 48 Prozent aller Begehren Erfolge erzielen
konnten, sind es zwischen Rhein und Weser nur 37,1 Prozent. Dafür liegt
NRW bei der Quote unzulässiger Bürgerbegehren mit 35,1 Prozent über dem
Bundesschnitt von 28 Prozent. Mehr Demokratie macht hierfür den
umfangreichen Themenausschlusskatalog für Bürgerbegehren
verantwortlich. Unzulässig sind anders als in einigen anderen
Bundesländern etwa Begehren zum Bau von Einkaufszentren, neuen
Rathäusern und anderen Stadtentwicklungsprojekten. In Köln war erst
Ende Januar ein Bürgerbegehren gegen den Ausbau des Godorfer Hafens für
unzulässig erklärt worden.
Insgesamt haben die Initiatoren der Studie in Deutschland bis Ende 2007
4.587 direktdemokratische Initiativen gezählt, darunter 478 in NRW. Von
den bundesweit 2.226 Bürgerentscheiden fanden 137 in Nordrhein-
Westfalen statt. In 55,7 Prozent aller Gemeinden des Landes wurden
bereits Unterschriften für Bürgerbegehren gesammelt. Bundesweit liegt
der Anteil nur bei 20 Prozent. Verteilt auf die jeweilige Zahl der
Gemeinden in einem Bundesland liegt Nordrhein-Westfalen bei der Zahl
der Verfahren hinter Hamburg, Berlin und Bremen auf Platz 4. Die
meisten Verfahren in NRW zählen die Städte Düsseldorf mit elf
Bürgerbegehren und einem Bürgerentscheid und Wuppertal mit neun
Begehren und ebenfalls einer Abstimmung. Bundesweit liegt München mit
20 Initiativen und sieben Bürgerentscheiden vorne.
Mehr Informationen: www.nrw.mehr-demokratie.de/bb-bericht-nrw.html.

























