27. 05. 2012
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HGK geht anwaltlich gegen BUND vor
In der Auseinandersetzung um die bevorstehende Bürgerbefragung und die dahinter stehende Frage, ob der Hafen in Köln-Godorf um ein weiteres Hafenbecken erweitert werden soll, stehen die Zeichen auf Eskalation. Am gestrigen Dienstag erreichte die Redaktion eine weitere Pressemitteilung, diesmal vonseiten der Ausbaugegner. Demnach soll die Häfen und Güterverkehr AG über ihre Anwälte dem Bund für Umwelt und Naturschutz eine Unterlassungserklärung für bestimmte Äußerungen unterzeichnen. Nach Aussage aus dem BUND-Umfeld beziehen sich diese Äußerungen auf bislang nicht öffentlich gewordene Schadensfälle im Godorfer Hafen selbst sowie bei dem ortsansässigen Mieter Evonik. Dagegen habe die stadtnahe Logistikgesellschaft nun schweres Geschütz aufgezogen, hieß es in der Mitteilung weiter.
"Dieses Vorgehen ist völlig inakzeptabel, da der Godorfer Hafen der zweitgrößte Gefahrguthafen in Deutschland ist und Experten darauf hinweisen, dass der geplante Ausbau die Risiken im Hafen stark erhöht", erklärte Paul Kröfges. Der BUND-Landesvorsitzende appellierte an die Verantwortlichen der HGK, wieder zu einer sachlichen Debatte zurückzukehren. "Wenn ein stadteigenes Unternehmen wie die HGK jetzt im Wahlkampf offensichtlich versuche, kritische Meinungsäußerungen der Bürgerinitiativen mit juristischen und finanziellen Drohungen zu unterdrücken, dann beschädige dies die politische Kultur in Köln schwer. Der BUND fordert den Rat der Stadt Köln und Oberbürgermeister Jürgen Roters auf, die freie Meinungsäußerung in Köln zu schützen und der HGK zu untersagen, gegen Kritik der Bürger am Hafenausbau mit juristischen Drohungen vorzugehen", so der BUND-Landeschef weiter. Einer juristischen Auseinandersetzung sehen die Umweltschützer gelassen entgegen. Nach der Veröffentlichung des BUND habe der Hafennachbar Shell gezeigt, wie man auf professionelle Weise mit solchen Argumenten umgehe. Sofort nach Veröffentlichung habe man das persönliche Gespräch mit Vertretern des BUND gesucht, schrieben die Umweltschützer.
Der BUND hatte im Vorfeld seiner Veröffentlichung eine offizielle Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) an die Bezirksregierung gerichtet. Die Anfrage bezog sich auf eventuelle Störfälle, die seit dem Jahr 1990 aufgetreten seien. Bei den jüngst bekannt gewordenen Schadensereignissen im Kölner Süden erfuhren die geschädigten Anwohner zunächst weder von der Bezirksregierung noch vom betroffenen Unternehmen direkt etwas darüber, behaupten die Autoren der Pressemeldung. Der BUND vermutet, dass es zu weiteren Umweltbelastungen Störfällen im Kölner Süden gekommen ist, die ebenfalls nicht veröffentlicht wurden. Die Bezirksregierung hat bereits angekündigt, die UIG-Anfrage des BUND zu beantworten und die angefragten Informationen zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung der Daten soll Klarheit über die möglichen Risiken eines Hafenausbaus und der damit verbundenen Erhöhung des Waren- und Güterumschlags bringen, so die Argumentation des BUND.

























