27. 05. 2012
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Kommunalwahltermin bestätigt: Am 30. August wird in NRW gewählt
Die Klage der nordrhein-westfälischen Opposition vor dem Landesverfassungsgericht in Münster ist gescheitert. Am heutigen Dienstagvormittag verkündete der Gerichtshof seine Entscheidung. Demnach werden die Kommunalwahlen, wie von der Landesregierung beschlossen, am 30. August dieses Jahres stattfinden. In einem früheren Urteil hatte das Gericht den Plan der Landesregierung verworfen, die Kommunalwahl auf den Termin der Kommunalwahl am 7. Juni vorzuverlegen. Eine Übergangszeit von maximal drei Monaten legte das Gericht in seiner damaligen Urteilsbegründung fest. Hintergrund: Zwischen der Wahl der Kommunalparlamente und dem turnusmäßigen Ende der Legislaturperiode lagen mehr als fünf Monate. Bereits kurz nach der Urteilsverkündung Mitte Februar dieses Jahres hatte die Landesregierung den Wahltermin auf den 30. August gelegt. Zugleich bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit der Abschaffung der Stichwahlen. Das Gericht hat dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahlsystems einen Gestaltungsspielraum zuerkannt. Neben Nordrhein-Westfalen hat auch Thüringen die Stichwahlen abgeschafft. Dort findet am 7. Juni die Kommunalwahl zusammen mit der Europawahl statt", So Wolf weiter. Für die Abschaffung der Stichwahl bei der Wahl der Bürgermeister und Landräte gebe es nach Meinung der Landesregierung gute Gründe. "Stichwahlen haben in der Vergangenheit gezeigt, dass die Wahlbeteiligung dort im Durchschnitt um zehn bis 15 Prozent niedriger ausfiel als bei der Hauptwahl. Nicht selten hätten unterlegene Bewerberinnen und Bewerber bei der Hauptwahl mehr Stimmen erzielt als die Gewinner bei der Stichwahl. Deshalb ist ein in einem Wahlgang Gewählter mindestens genauso demokratisch legitimiert wie nach einer Stichwahl", so der Minister weiter.
Unterschiedliche Meinungen zum Urteil
Wie nicht anders zu erwarten war, gingen die Meinungen über das Urteil auseinander. Während die Regierungsparteien den Urteilsspruch der Münsteraner Verfassungsrichter begrüßten, warf die Opposition im Düsseldorfer Landtag der Regierung "Stillosigkeit" vor. "Das Gericht hat unsere guten Gründe für Festlegung der Kommunalwahl auf den 30. August bestätigt. Die Eigenständigkeit der Kommunalwahl hat einen hohen Stellenwert", erklärte etwa der nordrhein-westfälische Innenminister Dr. Ingo Wolf (FDP) nach der Entscheidung. Seine Regierung habe gewollt, dass die Entscheidung der Kommunalparlamente von der Kanzlerfrage entkoppelt werde, so das Argument der Landesregierung. "Es ist ein klarer Sieg von CDU und FDP vor dem Verfassungsgericht. Gewinner sind aber auch die Kommunen und die Kommunalpolitik insgesamt", ergänzte der Kölner CDU-Landtagsabgeordnete Christian Möbius.
Zwar akzeptieren auch SPD und Grüne die Entscheidung des Gerichts. Von der grundsätzlichen Kritik dieser Terminregelung der Landesregierung wollten sie allerdings nicht lassen. "Im Verlauf des Prozesses ist aber auch deutlich geworden: Innenminister Wolf hat bei der Festlegung des Termins die unter vorherigen Regierungen üblichen Spielregeln verlassen", erklärte der nordrhein-westfälischen Landesvorstand der Grünen um Daniela Schneckenburger und Arndt Klocke. "Auch wenn das Vorgehen der Landesregierung juristisch nicht zu rügen ist, bleibt es politisch stillos", so der Vorwurf der Grünen. Auch der SPD-Landesvorstand akzeptierte den Richterspruch. Allerdings hielten auch die Sozialdemokraten an ihrer Kritik fest. "Sowohl bei der Festlegung des Wahltermins als auch bei der Abschaffung der Stichwahl ging es um die Überprüfung verfassungsrechtlicher Grenzen, die aus unserer Sicht überschritten wurden. Dies vom Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen, war politisch geboten. Gleichwohl sagen wir: Nicht alles was die Verfassung zulässt, ist auch politisch in Ordnung", erklärte die Vorsitzende der Landespartei, Hannelore Kraft. Beide Parteien kritisierten, dass Innenminister Wolf "erprobte parlamentarische Spielregeln missachtet habe", hieß es dazu abschließend.

























