27. 05. 2012
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Stadtvorstand beschließt Details zur geplanten Bürgerbefragung
Die mögliche Bürgerbefragung zum Ausbau des Godorfer Hafens nimmt konkrete Formen an. Wie der Stadtvorstand auf seiner heutigen Sitzung beschlossen hat, könnte die von den SPD-Verantwortlichen eingebrachte Idee, den Bürgerinnen und Bürgern die Entscheidung über den Ausbau des Hafens wieder zurückzugeben. 776.000 Personen mit Erstwohnsitz innerhalb Kölns sind an diesem Tag dazu aufgerufen, ihre Stimme "pro" oder "kontra" gegen den Hafenausbau abzugeben. Der Stadtrat steht am Ende dieser Beratungsfolge und soll auf seiner nächsten Sitzung am 1. März dieses Jahres den weg freimachen, hieß es dazu weiter. Danach soll der Rat "sich im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung das Ergebnis der Bürgerbefragung bei künftigen Entscheidungen dann zu Eigen machen, wenn sich in der Befragung eine Mehrheit ergibt, die mindestens 20 Prozent der 776.471 teilnahmeberechtigten Bürger ab 16 Jahren beträgt". "Wird in der Befragung kein Quorum erreicht, gilt in der Gesamtthematik der Zustand vor dem Ratsbeschluss zur Befragung", so die Beschlussvorlage. Nach dem Stand vom 31. Dezember 2010 müssten danach mindestens 155.295 Bürgerinnen und Bürger mit "Ja" oder mindestens die gleiche Anzahl mit "Nein" geantwortet haben. "Damit handelt es sich um ein offenes, Verfahren. Beide Seiten, ganz gleich ob Hafenbefürworter oder Ausbaugegner, müssen für ihre Position eine ausreichende Stimmenzahl bei den Kölner Stimmberechtigten einwerben", so Oberbürgermeister Jürgen Roters.
Die Bürgerbefragung wäre die erste in dieser Form, die in der Millionenstadt am Rhein gefällt wurde. Das Prozedere und seine Rahmenbedingungen soll sich – wie vor Wochenfrist von der SPD vorgeschlagen – eng an die Regelungen der Kölner Satzung zur Durchführung von offiziellen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden anschließen. Alle, die nach dem Kommunalwahlrecht wahrberechtigt sind, sollen gefragt werden. Auch Bürger aus EU-Staaten sind zur Wahl aufgerufen. Stichtag für das Erreichen ist das Geburtsdatum 3. Juni 1995 und ein Erstwohnsitz in Köln. Das gesamte Kölner Stadtgebiet wird in 215 Stimmbezirke eingeteilt, in deren Befragungslokal das Votum am Sonntag, 19. Juni 2011, abgegeben werden kann. Das Votum kann auch per Briefbefragung ab dem 30. Mai 2011 oder auch in den Bürgerämtern und in der Organisationszentrale, Athener Ring 5 in Chorweiler, direkt abgegeben werden. Ab dem 23. Mai 2011 erhalten die Teilnahmeberechtigten ihre Unterlagen für die Befragung. Außerdem erhalten alle Haushalte eine umfangreiche Informationsschrift. Darin werden alle Verfahrensschritte sowie Informationen zum Projekt und der aktuelle Sachstand dargestellt, teilte die Stadt weiter mit.
Grüne, FDP und eine gefühlte Mehrheit der Bürger im Kölner Süden sind gegen den Ausbau
Alles andere als glücklich und einverstanden sind die Gegner des Hafenprojekts mit den Ausführungen der Stadtoberen. Eine Bürgerbefragung taucht dort erst nach einer Reihe weiterer Meilenstein als gangbarer Weg auf. Zunächst sollte das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Baustopp abgewartet werden, anschließend steht eine Änderung der Gemeindeordnung (GO) auf der Agenda. Dann fordern die Gegner endlich das lang ersehnte "regionale Logistikkonzept", das eigentlich schon Jahre auf sich warten lässt, so der Vorwurf der Kritiker. Eine "Farce" sei das, so Helmut Feld von der Bürgerinitiative "Sürther Aue Retten". "Wir werden uns am kommenden Freitag auf unserer Informationsveranstaltung dezidiert zu dieser Angelegenheit äußern", kündigte Feld an. So wurde erst vor wenigen Tagen bekannt, dass das vorgeschlagene Quorum, wie es derzeit in der Gemeindeordnung des Landes niedergelegt ist, in Kürze geändert werden soll. Im Gespräch ist unter anderem eine Halbierung des Quorums für Großstädte. Bereits in der kommenden Woche soll ein erster Entwurf der Landesregierung mit genau jenen Änderungen in den Düsseldorfer Landtag eingebracht werden, von denen in der ursprünglichen Fassung 20 Prozent der Wahlberechtigten gefordert wurden. In der heutigen Presseveröffentlichung nannte die Stadtverwaltung zwar auch die Notwendigkeit eines Mindestquorum, berief sich jedoch auf den Stand vom 31. Dezember 2010, in dem das 20-prozentige Quorum und damit etwas mehr als 155.000 gültige Stimmen erfordert.
Neben mehreren Bürgervereinen und anderen Zivilorganisationen wissen Feld und seine Mitstreiter auch die Grünen und Die FDP hinter sich. Beide Parteien hatten bereits im Jahr 2006 nach Vorlage eines Wirtschaftlichkeitsgutachtens Zweifel an den Berechnungen der Befürworter gehegt, die bei optimaler Ausnutzung der Fördermöglichkeiten von Dritten sogar eine zweistellige Rendite ergaben. Während bei den Grünen von Anfang an vor allem der ökologische und nachhaltige Aspekt am Herzen lag, bezweifelten die Liberalen die Wirtschaftlichkeit des mit ursprünglich knapp über 60 Millionen Euro teuren Infrastrukturprojekts. In einem eigens in Auftrag gegebenen Gutachten ("Planko") argumentierten die Autoren, dass es in den bestehenden Hafenanlagen und den sonstigen Umschlagszentren der Häfen und Güterverkehr noch genügend Ausbaukapazitäten für den Containerumschlag gibt. Genau das aber sehen SPD, DGB, IHK, weite Teile der CDU sowie die HGK selbst anders.
Oberbürgermeister Roters bezieht Stellung
Zwar betonte Roters die Neutralität der Debatte. "Alle Fraktionen und Einzelmandatsträger im Rat können ihre Position darstellen, ebenso die Befürworter und Gegner des Ausbaus",heißt es in der offiziellen Meldung. Allerdings kann selbst ein positives Quorum keine formelle Änderung herbeiführen, wohl aber eine "politische Bindungswirkung in Hinsicht auf den Fortbestand des nach wie vor bestehenden Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2007", so die etwas kompliziert klingende Formulierung. "Die Befragung kann einen Ratsbeschluss aus formellen Gründen nicht ersetzen", hieß es dazu weiter. Damit aber nicht "eine aktive Minderheit sich gegen den Mehrheitswillen durchsetzt", sei die Einhaltung des Quorums notwendig, so das Argument des Stadtvorstandes.
Gericht stoppt Ausbau
Unabhängig davon hat das Verwaltungsgericht Köln im Oktober 2009 die Arbeiten zum Ausbau des Godorfer Hafens aus formellen Gründen vorläufig gestoppt und den Planfeststellungsbeschluss aufgehoben. Die Entscheidung stützte das Gericht darauf, dass die Bezirksregierung im Planfeststellungsverfahren sachlich nicht zuständig gewesen sei. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Juli 2010 den vorläufigen Baustopp bestätigt. Das Urteil in der Hauptsache steht allerdings weiter aus. Dass die Chancen für die Gegner des Großprojekts nicht schlecht stehen, musste selbst die Stadtverwaltung einräumen. "Dem Beschluss (des OVG) ist jedoch bereits jetzt eindeutig zu entnehmen, dass es aus Sicht des Gerichts für einen weiteren Ausbau des Hafens einer neuen Planfeststellung nach Wasserhaushaltsgesetz, einer Planfeststellung nach Allgemeinem Eisenbahngesetz, eines Bebauungsplanverfahrens sowie weitere Genehmigungsverfahren bedarf", steht dort geschrieben. Die Kosten der geplanten Bürgerbefragung werden nach derzeitiger Planung bei rund einer Million Euro liegen.
Auf Basis eines im Sommer 2006 vorgestellten Wirtschaftlichkeitsgutachtens der Kölner Universität beschloss der Stadtrat mit der Mehrheit der Stimmen von SPD und CDU ein Jahr später einen Grundsatzbeschluss. Ein im gleichen Jahr eingebrachtes Bürgerbegehren scheiterte an den formalen Beschränkungen der Gemeindeordnung. Bürgerbegehren gegen planungsrechtliche Entscheidungen waren Ende 2007 nicht zulässig. Das Verwaltungsgericht Köln hatte diese Rechtsauffassung bestätigt. Seit Herbst 2009 ruhen die Ausbauarbeiten auf dem Gelände der Sürther Aue.
Weitere Details zur Informationsveranstaltung im Kölner Süden und eine ausführliche Dokumentation der bisherigen Ereignisse sowie das komplette Planko-Gutachten finden sie im Internet unter: www.suerther-aue-retten.de.

























