27. 05. 2012
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Bildungsgutscheine: Ab 2012 gelten neue Regeln
Bildungsgutscheine für Weiterbildungen bei Erwachsenen gibt es schon etwas länger. Was gerade im Rahmen des Bildungspakets der Bundesregierung bisweilen hitzig diskutiert wird, ist bei den Arbeitsagenturen bereits seit Jahren übliche Praxis. Erkennt die Bundesbehörde bei Interessenten einen Fortbildungsbedarf, stellt sie einen Bildungsgutschein aus. Damit sind die Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme komplett abgedeckt. Ab dem kommenden Jahr sollen diese Zertifizierungspflicht auf weitere Bereiche des Erwachsenenbildung ausgedehnt werden. Dann werden nur noch solche Kurse gefördert, die von zertifizierten Bildungsträgern durchgeführt werden, wie der Kölner Prüfkonzern bekannt gab.
Für 2012 nun ist eine umfassende Novellierung des Sozialgesetzbuchs und der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung geplant. Dann sollen auch Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von Arbeitslosen zulassungspflichtig werden. Wer gewerblich Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine bearbeitet, muss sich von einem unabhängigen Prüfdienstleister als Bildungsträger zertifizieren lassen. Der TÜV Rheinland will bereits im Vorfeld über aktuelle und zukünftige gesetzliche Anforderungen an Weiterbildungsträger informieren. Die Bundesagentur für Arbeit akzeptiert nur Bildungsträger, die ein Zertifikat gemäß der "Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung" (AZWV) vorweisen können. Das wird zuvor von einer unabhängigen Prüfinstanz begutachtet. Kriterien sind unter anderem fachlich und pädagogisch ausgebildetes Personal, anerkannte und arbeitsmarktrelevante Bildungsmaßnahmen, ausreichend große Schulungsräume und ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem.

























