27. 05. 2012
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Christliche Gewerkschaft ist nicht tariffähig
(ehu) Die als "medsonet. Die Gesundheitsgewerkschaft" auftretende Arbeitnehmervereinigung ist keine tariffähige Gewerkschaft. Das hat jetzt das Arbeitsgericht Hamburg entschieden (Az.: Arbeitsgericht Hamburg 1 BV 5/10). "Damit sind alle tarifvertraglichen Vereinbarungen hinfällig, die die Geschäftsführung des DRK-Blutspendedienstes West mit medsonet abgeschlossen hat", erklärte dazu Verdi-Fachbereichsleiterin Gesundheit in NRW, Sylvia Bühler. Nachdem das DRK medsonet "ins Haus geholt hat, um Gefälligkeitstarifverträge abzuschließen", habe Verdi immer wieder vor der "Zusammenarbeit mit solchen obskuren Organisationen gewarnt." Der DRK-Blutspendedienst West hat seinen Sitz in Ratingen-Breitscheid und zwei weitere Zentren in Hagen und Münster. Das Unternehmen sammelt Blutspenden in ganz Nordrhein-Westfalen ein.
Das Gericht bemängelte unter anderem, dass medsonet schon 2008 mit dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) einen Bundesmanteltarifvertrag abgeschlossen habe, obwohl sich medsonet erst 2010 ein Tarifstatut gegeben hat. Nicht tariffähig sei die Gewerkschaft auch wegen der geringen Mitgliederzahl. In der gesamten Gesundheitsbranche mit rund 2,2 Millionen Beschäftigten verfüge medsonet nicht über ausreichende Mitgliederzahlen, so das Arbeitsgericht. Nach Verdi-Angaben hat der Ableger des "Deutschen Handelsgehilfen-Verbandes" (DHV) beim Blutspendedienst etwa sieben Mitglieder.
Der DHV gehört dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) an. Er vertritt insgesamt knapp 300.000 Arbeitnehmer. Die CGB-Mitgliedsgewerkschaften zeichnen sich nach Meinung des DGB vor allem als "Tarif-Unterbietungsvereine" aus.

























