27. 05. 2012
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Landesarbeitsministerium will über Weihnachtsgeld informieren
Das nordrhein-westfälische Landesarbeitsministerium hat in der zurückliegenden Woche auf die bevorstehenden Auszahlungen des Weihnachtsgeldes hingewiesen. Für viele abhängig Beschäftigte ist jedoch der Blick auf den Gehaltszettel dieser Tage alles andere als ein Vergnügen. Bisweilen werden vom mit Freude erwarteten 13. Monatsgehalt gefühlte zwei Drittel bis drei Viertel des Bruttomehrgehalts wieder als Steuern und Sozialabgaben einbehalten. Das Arbeitsministerium hat daher auf eine Internetseite hingewiesen, die den Angestellten des bevölkerungsreichsten Bundeslandes auf einen Blick schnelle Informationen liefern sollen. Auf der Internetseite werden insgesamt rund 80 Branchentarifverträge dargestellt. Auch Einzelheiten wie die Auszahlung eines Weihnachtsgeldes sind dort dokumentiert, versicherten die Verantwortlichen.
Die Regelungen sind dabei in NRW durchaus unterschiedlich. In der Regel wird die so genannte Jahressonderzahlung mit dem November-Gehalt ausgezahlt. Je nach Branche unterscheiden sich die Regelungen zum Weihnachtsgeld beträchtlich.So sieht beispielsweise der Tarifvertrag für das Baugewerbe für die Angestellten ein Weihnachtsgeld von 55 Prozent eines Monatseinkommens vor, für die Süßwarenindustrie und die Brauereien werden dagegen 100 Prozent gezahlt. Im Groß- und Außenhandel ist eine fixe Jahressonderzahlung in Höhe von 433,92 Euro vorgesehen. In den Tarifverträgen für das Fleischerhandwerk, das Konditorenhandwerk oder das Dachdeckerhandwerk (Angestellte) ist die Zahlung eines Weihnachtsgeldes nicht vorgesehen, berichtete das Ministerium. Anspruch auf ein tarifliches Weihnachtsgeld oder eine Sonderzahlung haben allerdings nur Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallen, so das Ministerium abschließend.
Weitere Informationen zu den weihnachtsgeldlichen Regelungen in NRW finden sie auf der Internetseite: www.tarifregister.nrw.de.

























