27. 05. 2012
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Die Steuerbelastung ist laut DStV zu hoch
(is) "Die Bürger werden in einem Maße von öffentlichen Abgaben belastet, wie es kaum noch zu vertreten ist", sagte Harald Elster. Damit leitete der Präsident des Steuerberater-Verbandes (DStV) Köln bei einem Pressefrühstück in verschiedene wirtschaftlich interessante Themen ein. Von besonderem Interesse war die Diskussion um die Erhöhung der Gewerbesteuer, die Elster als ungeeignet Mittel zur Verbesserung der finanziellen Situation von Kommunen bezeichnete. "Von 100.000 Euro Gewerbesteuer verbleiben nur zehn, elf bis maximal 12 Prozent bei den Kommunen, der Rest fließt in andere Töpfe", sagte der Fachmann. Zwar käme ein Teil über die sich an den Einwohnerzahlen orientierenden Schlüsselzuweisungen wieder zurück, das reiche jedoch bei Weitem nicht aus.
Für Unternehmen wiederum bedeute die Gewerbesteuer, die künftig eventuell sogar auf Freiberufler ausgedehnt werden soll, eine erhebliche finanzielle Belastung, da sie nicht auf dem Jahresüberschuss als Bemessungsgrundlage basiere. Daher plädierte Elster für deren Abschaffung und verwies als Alternative auf das Modell der Stiftung Marktwirtschaft, das aus den vier Säulen Grundsteuer, Bürgersteuer, kommunale Unternehmenssteuer und einem Lohnsteueranteil besteht. Einen weiteren Ansatz zur Entlastung der Kommunen sah er in der – derzeit bereits in Rheinland-Pfalz praktizierten - Zusammenlegung zu größeren Einheiten, um Kosten für Schulen und andere öffentliche Institutionen zu sparen.
Als einen Punkt, mit dem gerade der Mittelstand zu kämpfen habe, nannte der Verbandspräsident die Praxis der restriktiven Kreditvergabe der Banken. "Wenn wir uns darüber im Bereich Handwerk und Mittelstand unterhalten, sind die Vorgaben kaum noch zu erfüllen", verwies der Elster auf die Tatsache, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise die Regeln langfristig und maßgeblich verändert hat. Die durch Basel II bis Basel IV postulierten Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe seien eher an Großunternehmen ausgerichtet. Kleinen und mittelständischen Unternehmen, die keine mit Erträgen hinterlegte Investitionsplanung vorlegen könnten, drohe mangelnde Liquidität. Dies gelte auch für die Vergabe öffentlicher Fördermittel, sagte der Präsident und leitete über zu einer weiteren Mehrbelastung für Unternehmen: Der Einführung der elektronischen Bilanz. Die bringe eine Veränderung der internen IT-Prozesse und die Schulungen von Mitarbeitern mit sich. Zudem erfordere sie entsprechende Softwarelösungen, die frühestens ab 1. Januar 2012 zur Verfügung stünden. Daher geht Elster davon aus, dass sich die Einführung der E-Bilanzen verschiebt und erstmalig für die Wirtschaftsjahre Anwendung finden kann, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen.
Einen weiteren Punkt seiner Ausführungen widmete er dem Thema Insolvenzen. Hier verwies der DStV-Präsident auf die Gespräche seines Verbandes mit dem Bundesfinanzministerium. Sossolle vor das Insolvenz- ein betriebswirtschaftliches Verfahren gesetzt werden, das die Fortführung und nicht die Zerschlagung des Unternehmens zum Ziel habe. "Die Unternehmen sollen gezielt angesehen und eine Fortführungsprognose erstellt werden", verwies Elster auf die Möglichkeit, in diesen Prozess auch die steuerberatenden Berufe mit einzubinden.
Sein Berufsstand sei im Wandel begriffen, verwies Elster auf die 800 Steuerberater, die bundesweit bereits eine Zusatzqualifikation zum Fachberater vorzugsweise für "Sanierung und Insolvenzverwaltung" und "Unternehmensnachfolge" absolviert haben. Den höheren Anforderungen an das Qualitätsmanagement und die Fortbildung trägt der DSTV mit dem auf dem Steuerberatertag in Leipzig vorgestellten, die EU-Dienstleistungsrichtlinie erfüllenden Qualitätssiegel Rechnung. Das ermöglicht Kanzleien, auf freiwilliger Basis einen Nachweis über einen bundesweit einheitlichen Qualitätsstandard zu erbringen.
Die Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht, eine Tochtergesellschaft des in Berlin ansässigen Deutschen Steuerberaterverbandes – der Dachorganisation der insgesamt 15 Landes- und Regionalverbände – sorgt für die stetige Fortbildung der Mitglieder. In Köln, dem bundesweit größten Verband (Gründung: 12. November 1947) sind über 3.100 Angehörige der steuerberatenden und prüfenden Berufe vereinigt. Sein Einzugsbereich entspricht dem Bezirk des Regierungspräsidenten Köln und gliedert sich in die Bezirke Aachen, Bonn, Düren-Jülich, Euskirchen-Schleiden, Köln, Oberberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Selfkant und Siegburg.

























