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27. 05. 2012
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IHK befürchtet Standortnachteile durch Bettensteuer


08.10.2010 20:05 von:

Schlagwörter: Köln,IHK,Kammer,Bettensteuer,2010,Oktober,Schreiben,Standortnachteil,Übernachtu

Die Kölner Industrie- und Handelskammer IHK hat am heutigen Freitag ihre Kritik an der Einführung der "Kulturförderabgabe" wiederholt. Wie die Kammer in einer Stellungnahme bekannt gab, hat die Vertretung der regionalen Wirtschaft erneut ein Schreiben an Kölns Oberbürgermeister Jürgen Roters verfasst. Darin empfiehlt die Kammer den Verantwortlichen, die Einführung der neuen Kommunalsteuer rückgängig zu machen, zumindest solange, bis eine juristische Klärung über die tatsächliche Rechtmäßigkeit herbeigeführt wurde. Schon vor Wochen hatte der Hotel- und Gaststättenverband juristische Schritte gegen die neue Abgabe angekündigt. Die Kammer befürchtet nun, dass die Steuer zu "Ausweichreaktionen" führe. Nicht alleine das Übernachtungsgewerbe sei dadurch betroffen, so die Kammer weiter.

Eine weitere Befürchtung der Kölner Wirtschaft liegt in der Umsetzung und den eventuellen Folgen. Die Kammer bezeichnete die neue Steuer als "bürokratisches Monstrum". Die dazu notwendigen Belastungen gingen einseitig zu Lasten der Wirtschaft. Das Steuerfindungsrecht, das den Kommunen zusteht, sei in diesem Falle völlig überzogen worden, kritisiert die Kammer. "Schon jetzt ist absehbar, dass die Belastung des örtlichen Übernachtungsgewerbes mit dieser Abgabe ein enormes Rechtsstreitpotential birgt und somit von Beginn an ein nicht akzeptables Maß an Rechtsunsicherheit für Unternehmen mit sich bringt. Eine Abgabe, die 5 % des Übernachtungspreises verlangt, ist eine Form der Umsatzsteuer, denn es wird die gleiche Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit wie bei der Umsatzsteuer herangezogen. Bei Gleichartigkeit zu einer Bundessteuer ist die Bettensteuer / Kulturförderabgabe jedoch verfassungswidrig", hieß es in der Stellungnahme der IHK wörtlich. So seien unter anderem die Verfassungsgrundsätze der Folgerichtigkeit und Widerspruchsfreiheit nicht erfüllt, so die Argumentation. Im Vorfeld hatten Stadt und Land NRW diese Kritik zurückgewiesen, auch wenn Landesfinanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans in einem offiziellen Schreiben an die Stadtverwaltung von rechtlichen Unwägbarkeiten sprach. Die Stadt reduzierte daraufhin die eigenen Einnahmeerwartungen von elf auf sieben Millionen Euro.

Von der Kulturförderabgabe sind im Kölner Stadtgebiet rund 400 Betriebe betroffen. Sie werden durch die neue Abgabe dazu verpflichtet, ihre Steuererklärung pro Quartal zum jeweils 15. des darauf folgenden Monats abzugeben. Rechnungs- und Reservierungssysteme müssen dazu von den Unternehmen angepasst und bestehende Verträge mit Reiseveranstaltern - soweit möglich- neu verhandelt werden. Die ersten Steuerbescheide sollen nach Angaben der Stadt erst Mitte kommenden Jahres erfasst werden. Dies wird nach Meinung der Stadt auch aufseiten der Stadt zu Mehrkosten durch einen höheren Personalbedarf nach sich ziehen. Sollten sich dann die vielen Geschäftsreisenden in Köln dazu entschließen, den fünfprozentigen Aufschlag auf die Übernachtungskosten zurückzufordern, würde sich dieser Aufwand weiter erhöhen. Nach neuerlichen Schätzungen sind rund 60 Prozent der Übernachtungsgäste in den Kölner Betrieben Geschäftsreisende. Vor wenigen Wochen sprach der Verband DEHOGA noch von einem deutlich höheren Anteil. Trotzdem drohe die neue Abgabe zu einem finanziellen Fiasko zu werden, so die Kammer abschließend.


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