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27. 05. 2012
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Kölner Dienstleister empfiehlt Arbeitgeber Bund Rechtsberatung in Sachen baV


12.09.2011 20:46 von:

Schlagwörter: Köln,betriebliche Altersversorgung,2011,September,baV,Rechtsberatung,Kenston,Emp

Der Bund kommt in seiner Rolle als Arbeitgeber nicht in voller Gänze seinen Informationspflichten hinsichtlich der im August dieses Jahres in Kraft getretenen Gesetzesänderung zur betrieblichen Altersvorsorge. Seit dem 1.8.2011 können auch Mitarbeiter von Bundesbehörden private Vorsorge mithilfe der so genannten Entgeltumwandlung umsetzen. Wie das Kölner Beratungsunternehmen Kenston am heutigen Montag meldete, komme der Bund seiner Informationspflicht bislang aber eher zögerlich nach, so der Vorwurf der Kölner Vorsorgeexperten. Der Weg zur betrieblichen Altervorsorge ist durch einen gemeinsamen Tarifvertrag von Bund und Ländern zur Entgeltumwandlung frei geworden. Anspruch auf Entgeltumwandlung haben nach dem Tarifvertrag grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes. Umgewandelt werden können nur künftige Ansprüche auf monatliche Entgeltbestandteile und die Jahressonderzahlung.

Der Bund wurde mit der Einführung dieser neuen Möglichkeiten zugleich auch ein so genannter "Versorgungsschuldner". Dementsprechend muss sich der Arbeitgeber Bund nun mit den rechtlichen Hintergründen von Entgeltumwandlungsvereinbarungen auseinander setzen, um den Tarifbeschäftigte umfassende Informationen zukommen zu lassen. Hierbei ist darauf zu achten, dass ein rechtlich konformer Weg beschritten wird, da bei der Einrichtung einer bAV ein zweistufiges Beratungsverhältnis in Form einer rechtlichen Arbeitgeberberatung und den sich diesbezüglich anschließenden Arbeitnehmerberatungen entsteht. Bei fehlerhaften Arbeitnehmerberatungen haftet der Bund daher im ersten Schritt wie für eigenes Verschulden, betonten die Kölner Vorsorgeexperten weiter.

Entsprechend der gängigen, gesetzlichen Regelungen kann die Erfüllungspflicht des Arbeitgebers und damit die Haftung an die Personalverantwortlichen durchgereicht werden. Auch wenn in diesen Arbeitnehmerberatungen im Regelfall nur untergeordnet Rechtsberatung stattfindet, da zumeist auf die produkttechnische Ausgestaltung der einzelnen, den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellten Durchführungswegen eingegangen werden muss, hat sich der Arbeitgeber zu vergewissern, dass der beauftragte Berater vollständige und vor allem richtige Informationen an die Arbeitnehmer liefert, empfehlen die Kölner Fachleute. Kenston empfiehlt dabei den Einsatz kompetenter Rechtsberater, die in den Beratungsprozess fest integriert werden müssen. Dann steht dem Aufbau eines privaten Standbeins zur Altersvorsorge nichts mehr entgegen.

Weitere Informationen zur betrieblichen Altersversorgung finden sie auch im Internet unter: www.deutscher-bav-service.de.







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