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27. 05. 2012
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Stadt Köln droht eine Einspruchswelle gegen Bettensteuer


13.09.2010 23:52 von:

Schlagwörter: Köln,Hotel,Bettensteuer,Kulturförderabgabe,2010,DEHOGA,Kritik,Erstattung

In der vergangenen Woche hatte die nordrhein-westfälische Landesregierung den Kommunen die Erhebung einer so genannten "Bettensteuer" gestattet. Das sei zulässig, hieß es dazu. Nun hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA in Köln angekündigt, gegen die Steuer mit allen Mitteln vorzugehen. Das erklärte der Geschäftsführer des DEHOGA Nordrhein, Christoph Becker, am gestrigen Montag. Zwei unabhängige Gutachten unterstützen die Argumentation des Interessenverbandes, hieß es dazu weiter. Demnach sei die neue Steuerart verfassungswidrig, weil der Hotelgast gleichzeitig mit der Umsatzsteuer doppelt belastet werde, erklärte Becker weiter. Für Geschäftsreisende gebe es zudem eine Besonderheit, sie können sich die Abgabe erstatten lassen. In diesen Tagen hat der Verband seine Mitglieder mit Informationsschreiben versorgt, die die Hotelbetreiber an ihre Gäste weiterreichen solle. Ob die Stadt Köln tatsächlich die geplanten Millionen mit der neuen Kommunalabgabe einnehmen wird, steht nach Ansicht des DEHOGA-Vertreters allerdings in Zweifel. Hotelbetreiber Wolf Hönigs äußerte die Befürchtung, dass ein nicht unerheblicher Teil der Geschäftsleute, die in Köln übernachten, die Abgabe mittels sogenannter Erstattungsanträge zurückzufordern.

Die Stadt Köln hatte im März dieses Jahres die Einführung einer so genannten "Kulturförderabgabe" mit der Mehrheit der Stimmen im Stadtrat beschlossen. Die Steuer soll nun am 1. Oktober eingeführt werden. Ursprünglich rechnete der damalige Kölner Kämmerer und Wirtschaftsdezernent und heutige Landesfinanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von rund 20 Millionen Euro pro Jahr. Nach Schätzungen Kölner Hotelbetreiber sind rund vier Fünftel aller Hotelgäste in Köln Geschäftsreisende. Neben dem erheblichen bürokratischen Aufwand für die Stadtverwaltung müssen auch die Hotelbetreiber mit zusätzlicher Arbeit rechnen. Die unternehmensinternen Buchungs- und Abrechnungssysteme müssten umgestellt werden. Dabei sind längst nicht alle Fragen abschließend geklärt. So ist beispielsweise derzeit noch unklar, ob auch die fünfprozentige Abgabe der Mehrwertsteuer unterliegt. Rechtliche Schritte könne man jedoch erst unternehmen, wenn die ersten Steuerbescheide bestellt werden. Das dürfte frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2011 der Fall sein, erklärten die DEHOGA-Vertreter abschließend.


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Kommentar

Ganz so einfach wird sie nicht, die Einführung der Bettensteuer. Was der vormalige Kölner Stadtkämmerer als geldbringende Idee für klamme Kommunen eingeführt und nun als Landesfinanzminister im Grundsatz genehmigt hat, droht nun zum Rohrkrepierer zu werden. Sollten die Befürchtungen sich bewahrheiten, dass vier Fünftel der Geschäfttsreisenden ihre Abgabe zurückfordern können, reduzieren sich nicht nur Einnahmen der Kommune.

Es dürfte nicht lange dauern, bis die Stadtverwaltung dem mehrheitlich rot-grünen Stadtrat die nächste Kröte präsentieren wird. Sollten tatsächlich mehrere Tausend Anträge pro Tag den Weg in die zuständigen Abteilungen finden, dürfte das kaum mit dem derzeit dort eingesetzten Personal zu schaffen sein. Die Folge wäre zusätzliches Personal und damit eine echte Nullnummer. Dabei war die damalige Intention noch eine andere. Man wollte das "Steuergeschenk" an die Hoteliers für den Haushalt der Stadt Köln abschöpfen. Möglicherweise wird der reduzierte Mehrwertsteuersatz aber bereits im kommenden Jahr wieder zurückgenommen. Dann wäre es eine echte Mehrbelastung eines Gewerbes, dass in den vergangenen Jahren eh nicht gerade zu den Boombranchen gehörte.







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