27. 05. 2012
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IHK startet Informationsoffensive zum Konjunkturpaket
Die Konjunkturforscher scheinen sich derzeit mit ihren negativen Prognosen zur konjunkturellen Entwicklung gegenseitig überbieten zu wollen. Kaum eine Branche scheint von dem weltweit um sich greifenden Pessismus verschont, schon zum Jahreswechsel hatte die IHK bei ihrer Konjunkturumfrage selbst eine rapide Verschlechterung der Geschäftserwartungen feststellen müssen. Die Bundesregierung hat am vergangenen Freitag (13. Februar 2009) ihr zweites Konjunkturpaket mit der Mehrheit der Stimmen durch den Deutschen Bundestag gebracht, drei Tage später standen die Auswirkungen eben jener gesetzlicher Rahmenmaßnahmen im Mittelpunkt der ersten von insgesamt acht Veranstaltungen (fünf davon in der Zweigstelle Gummersbach), die die Kölner Industrie- und Handelskammer IHK in den kommenden Wochen in ihrem Kammerbezirk veranstalten wird.
Über den Sinn (oder Unsinn) von konjunkturunterstützenden Maßnahmen zu debattieren ist auf einer Informationsveranstaltung eher nicht zielführend. Und so wandten sich die Referenten der Frage zu, welche Instrumente es bereits für eine Förderung des Mittelstands gibt und welche Maßnahmen durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung neu hinzugekommen sind. Jochen Hellmann von der landeseigenen Förderinstitution NRW.Bank referiertev über die Möglichkeiten der Mittelstandsförderung. Die größten Förderinstrumente – Mittelstandskredit und Universalkredit – sind aber gerade nicht für notleidende Unternehmen geeignet. Wer aufgrund der internationalen Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten geraten ist, muss sich für eine Kreditunterstützung an die Bundesinstitution KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) wenden. Hier gibt es das Sonderprogramm 2009, das zumindest für die Unternehmen direkte Hilfen anbietet, die nach dem 1. Juli vergangenen Jahres in die Schieflage gerutscht sind.
Ein weiteres wichtiges Instrument zur Unterstützung der kleinen und mittleren Betriebe (nach Definition: Betriebe mit maximal 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Umsatz) ist die so genannte Ausfallbürgschaft. Sie hilft betroffenen Unternehmungen trotz entsprechender Zahlungsausfälle finanzielle Spielräume zu bewahren. Bereits seit über 50 Jahre gibt es insbesondere für Ausfallbürgschaften bis zu einer Kredithöhe von einer Million Euro die landeseigene Bürgschaftsbank mit Sitz in Neuss. Doch einen Freibrief für notleidende Unternehmen gibt es auch hier nicht, wie Norbert Steinfels von der landeseigenen Bürgschaftsbank erläuterte. "Voraussetzung für die Übernahme einer 80-prozentigen Ausfallbürgschaft sind geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und eine Zukunftsperspektive", so Steinfels. Insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmer können durch die Gewährung einer solchen Bürgschaft wertvolle Spielräume bei ihrer Hausbank gewinnen, schließlich bürgt das Land über das Kreditinstitut für einen Großteil des Ausfallrisikos. Ähnlich dem einer Existenzgründung müssen auch Anträge auf Gewährung einer solchen Bürgschaft (Mindestkreditsumme: 125.000 Euro) einen dem Businessplan nicht unähnlichen Katalog an Voraussetzungen und Aspekten beachten. Und so nimmt es kaum Wunder, dass die landeseigene Bürgschaftsbank ihr Geschäft mit den Ausfallrisiken zu rund zwei Dritteln mit Existenzgründern abwickelt.
Das dritte große Instrument – neben Krediten und Ausfallbürgschaften – spricht vor allem die regionalen Exportunternehmen an. Insbesondere hier werden kleinere und mittlere bei entsprechenden Ausfälle schnell existenzbedrohend getroffen. Die Abwicklung so genannter Hermes-Bürgschaften übernimmt dabei die EulerHermes AG in Hamburg. Hier hat die Bundesregierung bereits über ihre zuständigen Gremien für Anpassungen gesorgt, die sogar schon wirksam sind. So wurde unter anderem der Selbstbehalt bei Lieferantenkrediten (Eigenbeteiligung) bei wirtschaftlichen Risiken seitens des Gewährsträgers von 15 auf fünf Prozent herunter gesetzt. Auch bei so genannten Aval-Garantien erhöhte die Bundesregierung den Rahmen, den ein Exporteur maximal nutzen kann von 80 auf jetzt 300 Millionen Euro. Insgesamt stehen für die Absicherung von Auslandsgeschäften in diesem Jahr weit über 100 Milliarden Euro bereit, wie Andreas Gehring vom Hamburger Unternehmen bestätigte. Zuletzt referierte Dr. Karsten Lemke von der Zenit GmbH in Mülheim an der Ruhr über die Möglichkeiten Innovationsvorhaben wenigstens zum Teil staatlicherseits fördern zu lassen. "Jetzt ist es Zeit, sich für die Zeit nach der Krise aufzustellen", warb Lemke für die eigenen Förderinstrumente. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen. Den größte Einschränkung dürfte sein, dass der Unternehmer trotz entsprechender Förderinstrumente der teilweise in Landesbesitz befindlichen Gesellschaft den Löwenanteil seiner Investitionen aus eigener Tasche finanzieren muss. Vielen Klein- und Mittelbetrieben dürfte das zurzeit eher schwer fallen.
Die IHK hat ab dem morgigen Dienstag eine kostenfreie Hotline zum Konjunkturpaket und den vielfältigen Hilfestellungen der Kammer freigeschaltet. Die Rufnummer lautet: 0221 / 1640-130.
Weitere Informationen zur Informationsoffensive lesen Sie auf der Internetseite der Kammer unter: www.ihk-koeln.de.

























