27. 05. 2012
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IW gegen Kirchhofs Steuerpläne
Der ehemalige Verfassungsrichter und Steuerrechts-Professor Paul Kirchhoff stößt mit seinen Plänen für eine Vereinfachung des Steuerrechts nicht überall auf Gegenliebe und ungeteilte Zustimmung. Trotz stimmiger Argumente und der grundsätzlichen Kritik an den vielen Winkelzügen dieses in Deutschland mit nahezu euphorischer Inbrunst betriebenen Verkomplizierungskonvoluts kommt nun auch von der arbeitgebernahen Seite Gegenwind. Dabei hat die in Deutschland verfasste Fachliteratur zum steuerrechtlichen Aspekten inzwischen einen Marktanteil, der den Wahlergebnissen klassischer Einparteien-Diktaturen nicht unähnlich ist. Aber statt den Dschungel der vorhandenen Steuergesetzgebung gründlich zu durchforsten, argumentiere nun auch das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft im Sinne des steuereinnehmenden Staates.
Eine "Flattax" (IW) oder drei einfache Steuersätze je nach Einkommenshöhe, wie es der Steuerrechtsexperte in einem Vortrag in Köln vor Wochenfrist ausführte, höre sich gut an. Der Teufel aber stecke – wie so häufig in Steuerrechtsfragen – im Details. Und alleine schon die Steuerarten sind derer mehr als in den meisten anderen entwickelten Volkswirtschaften. So vermissen die Steuerexperten des IW Aussagen zur Grundsteuer. "Ein richtiger, aber sehr radikaler Ansatz", so das Urteil des Kölner Wirtschaftsforschungsinstitut.
Und genau dort setzt die Kritik der Kölner Wirtschaftsforscher an. "Die Einkommenssteuer ist nicht nur kompliziert, weil es Sonderregelungen gibt, sondern weil die Welt kompliziert ist. Und das Steuerrecht muss sich an die Welt anpassen – umgekehrt wird es nicht gehen. So haben Kirchhofs ehemalige Kollegen am Bundesverfassungsgericht die Ausgaben für eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung bei verheirateten Doppelverdienern explizit als zulässige Werbungskosten erklärt. Was passiert, wenn die 2.000 Euro nicht reichen, ist unklar", hieß es in der heutigen Presseerklärung des IW. Hauptargument der Kölner IW-Forscher aber ist die mangelnde Prognosefähigkeit der radikalen Änderungen. Eine "Probefahrt" aber sei im Steuerrecht nicht möglich. Genau das aber ist Kern einer Arbeitsgruppe, die nach Aussage Kirchhofs aus seinem Kölner Vortrag gerade jetzt in verschiedenen Bundesländern und im Einvernehmen mit den Steuerverwaltungen stattfindet. Das vom IW vorgeschlagene "Entrümpeln" der verschiedenen Steuerarten nacheinander, könnte genau das verhindern, was Kirchhof als große Vision vorschwebt, die Vereinfachung. Die geht aber nur, wenn das Komplexe als Ganzes betrachtet wird.
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