28. 05. 2012
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HGK setzt EU-Richtlinie im Sicherheitsmanagement um
Die Kölner Häfen und Güterverkehr AG legt großen Wert auf das eigene Sicherheitsmanagement. Seit Ende vergangenen Monats trägt die zum Stadtwerke-Konzern gehörende Gesellschaft nun auch die Sicherheitsbescheinigung Teil A und Teil B des Eisenbahnbundesamtes in Bonn. Damit gehört die HGK zu den wenigen Eisenbahnunternehmen in diesem Land, die bereits jetzt die EU-Richtlinie vollständig umsetzt. Die EU-Sicherheitsrichtlinie 2004/49/EG ist zugleich Grundlage des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, das für alle Unternehmen mit internationalen Verkehren verbindlich ist. Die Vorschrift schreibt ein Sicherheitsmanagementsystem vor, mit dem umfassende Prozesse und Verfahren durchgängig zu dokumentieren sind. Seit Mitte 2010 arbeitete ein internes Team intensiv an der Einführung des neuen Managementsystems. Mit der offiziellen Bestätigung ist dieses Ziel nun erreicht worden.
"Dabei haben wir auf externe Berater verzichtet und unser internes Know-how hervorragend genutzt", lobt der Bereichsleiter Schumacher diesen Einsatz seiner Mitarbeiter. Die Sicherheitsbescheinigung ermöglicht der HGK die Teilnahme am nationalen und internationalen Eisenbahnverkehr. Durch die einheitlichen Vorgaben werden zudem die Sicherheitskriterien der Eisenbahnverkehrsunternehmen in der ganzen EU vergleichbar. "Das verstehen wir als eine Chance für uns als Qualitätsanbieter", so Paul Schumacher, Leiter der HGK-Cargo-Sparte. Die HGK nennt 66 Diesel- und Elektro-Lokomotive ihr eigen, dazu rund 670 Güterwagen. Das hauseigene Streckennetz umfasst eine Gesamtlänge von rund 100 Kilometern sowie 66 Gleisanschlüsse. Damit ist das Unternehmen neben seinem zweiten Platz unter den deutschen Binnenhafenbetreiber auch im Eisenbahngeschäft einer der größeren Dienstleister.

























