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27. 05. 2012
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Kölner Versicherer: Steigendes Geschäft mit Terrorversicherungen


05.11.2011 11:11 von:

Schlagwörter: Köln,Versicherungen,Terrorversicherung,2011,Nachfrage,Police,BGH,Urteil,Umlage,N

Der Kölner Versicherer Extremus Versicherungs-AG kann sich dieser Tage über eine zu geringe Nachfrage nicht beschweren, eher das Gegenteil scheint der Fall zu sein, wie das Unternehmen am gestrigen Freitag in einer Presseerklärung bekannte. So hat das Unternehmen in diesem Jahr deutlich mehr Anfragen nach den eigenen Versicherungsprodukten registriert als im Vorjahr. Der Kölner Spezialversicherer deckt dabei das Risiko eines Terroranschlags und der dadurch bedingten Schäden ab. In diesem Jahr haben bereits drei Immobilienfonds und fünf größere Liegenschaften die Produkte des Kölner Anbieters als Neukunden in Anspruch genommen, wie die Verantwortlichen erläuterten.

"Wir begrüßen, dass die Immobilienwirtschaft und die Industrie zunehmend sensibler werden für Risiken, die von der Bedrohungslage durch terroristische Anschläge ausgehen. Zumal solche Schäden ab einer Gesamtversicherungssumme von über 25 Millionen Euro seit 2001 nicht mehr in der Versicherung gegen Feuer und Betriebsunterbrechungen abgedeckt werden", erklärte Leo Zagel, Vorstandsvorsitzender der Extremus Versicherungs-AG.

Kosten dürfen auf Mieter umgelegt werden

Ein weiterer möglicher Grund für den Anstieg der Nachfrage könnte in den rechtlichen Rahmenbedingungen liegen. In einem Urteil vom 13. Dezember 2010 hat der Bundesgerichtshof BGH (AZ: XII ZR 129/09) haben die Richter festgelegt, dass die Kosten einer solchen Versicherung auf die Mieter umgelegt werden können. Nahezu jeder Gewerbemietvertrag enthält demnach eine Vereinbarung, dass der Vermieter im Rahmen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung berechtigt ist, neu entstehende oder nachträglich anfallende Betriebskosten auf den Mieter umzulegen. Darunter fallen auch Kosten für eine Terrorversicherung. Eine ausdrückliche Erwähnung in der Betriebskostenverordnung ist nicht notwendig. Da das Gericht nicht abschließend aufzählt, welche Gebäude der besonderen Terrorgefahr unterliegen, sind die Kosten der Versicherung umlagefähig. Sie verstößt laut BHG-Urteil auch nicht gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit. In einem Präzedenzfall bewertete das Gericht die abgeschlossene Versicherung für einen Gebäudekomplex als angemessen, meldete das Unternehmen weiter.

Zu den Kosten einer solchen Versicherung machte der Kölner Versicherer zwar keine Angaben. Ein differenziertes Tarifsystem zur Berechnung der Beitragssumme soll jedoch eine größtmögliche Nachvollziehbarkeit sicherstellen. Maßgebend für die Höhe der Prämie sind demnach die Größe des Objektes und die Region, in der es sich befindet, sowie die objektbezogene Exponiertheit wie Publikumsverkehr und Symbolik des Gebäudes, hieß es dazu abschließend.







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