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27. 05. 2012
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TÜV Rheinland prüft Schwimmlernhilfen


10.07.2011 17:50 von:

Schlagwörter: Köln,Prüfkonzern,TÜV Rheinland AG,Schwimmhilfe,Schutzausrüstung,Qualitätsstanda

Der Kölner Prüfkonzern TÜV Rheinland AG hat in seiner jüngsten Presseerklärung auf die Sicherheit und Qualitätsstandards sogenannter Schwimmhilfen hingewiesen. Grundsätzlich empfehlen die Experten des Kölner Prüfkonzern Utensilien dieser Art bereits vor dem Sommerurlaub im heimischen Fachgeschäft zu kaufen. Zuvor sollten sich die Eltern jedoch beraten lassen, so ein weiterer Tipp. Mit dem Prüfsiegel nach der Norm EN 13138 und dem GS-Zeichen garantieren die Hersteller eine hohe Verarbeitungsqualität und damit mehr Sicherheit für den angehenden Schwimmnachwuchs. Der Kölner Prüfkonzern untersucht dabei in regelmäßigen Abständen in einem so genannten "Dummytest" die Babyschwimmsitzringe und andere Schwimmlernhilfen. Für die aufblasbaren Schwimmhilfen gelten in Deutschland besondere Bestimmungen, wie die Kölner TÜV-Experten am vergangenen Freitag erläuterte. Sie gelten nicht als Spielzeug, sondern als Teil der persönlichen Schutzausrüstung.

Schwimmflügel oder Schwimmwesten, Schwimmsitze oder andere Lernhilfen sind hilfreich, um Kindern und ihren Eltern Sicherheit beim Schwimmen lernen zu bieten. "Eltern nehmen ihre Kinder am besten zum Aussuchen mit in den Laden. Den Kindern muss die Schwimmhilfe gefallen. Sie sollen diese schließlich gern benutzen", empfiehlt TÜV Rheinland-Expertin Christiane Reckter, die Schwimmlernhilfen auf ihre Sicherheit hin überprüft. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich beispielweise um aufblasbare Armflügel mit Doppelkammern, um Rucksäcke oder um komplette Anzüge mit eingearbeiteten Auftriebselementen aus Schaum handelt. "Hauptsache, sie sind geprüft und erfüllen die vorgeschriebene Sicherheitsnorm." Wichtig sei auch, dass die Lernhilfen richtig angelegt sind. Sie dürfen nicht verrutschen oder sich unbeabsichtigt abstreifen lassen, so ein weiterer Hinweis. Auch wenn gesetzliche Normen sich zunächst nach Bürokratie anhören, sie sind jedoch für den Einkauf ein wichtiges Qualitäts- und Beurteilungskriterium, so die Verantwortlichen.

Die Kennzeichnung muss dabei gut sichtbar auf der Verpackung angebracht sein. Auch Angaben zum Gewicht des Benutzers und der Warnhinweis "Kein Schutz vor Ertrinken" müssen vorhanden ein. Zusätzliche Sicherheit bietet das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, das unabhängige Prüforganisationen wie TÜV Rheinland vergeben, so der Rat der Experten. Eltern sollten sich daher unbedingt an den Prüfsiegeln auf der Verpackung orientieren. Die Kennzeichnung nach der Norm EN 71 gilt indes nur für Wasserspielzeug. Sie erfüllen jedoch nicht die strengeren Anforderungen der persönlichen Schutzausrüstung, weiß Reckter. Eine 100-prozentige Sicherheit vor den Gefahren des Wasser gerade für die Kleinsten bietet jedoch auch die beste Schutzausrüstung nicht. Folglich kann das Qualitätssiegel nicht die Aufsichtspflicht der Eltern oder Erziehungsberechtigten ersetzen.







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