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27. 05. 2012
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Internetrecht: Schnell wechselnd und gut zum Verbraucher


15.09.2011 08:52 von:

Schlagwörter: Köln,IHK,Internetrecht,Widerruf,Widerrufsbelehrung,2011,September

Das Internetrecht gehört zu den Rechtsgebieten, die sich in geradezu atemberaubender Geschwindigkeit entwickeln. Kaum ist eine Regelung eingeführt, gibt es bereits konkreten Handlungsbedarf der gesetzgebenden Gebietskörperschaften und folglich neue, gesetzliche Rahmenbedingungen. Zu den absoluten Klassikern gehört die Widerrufsbelebung, zentrales Element von Portalbetreibern, die auf ihren Seiten eine Shop-Funktion integriert haben und somit Handel betreiben. Dabei versucht der Gesetzgeber in Deutschland und Europa lediglich, die Interessen der Verbraucher in besonderem Maße zu schützen. "Transparenz ist das Gebot der Stunde", empfahl Rechtsanwalt Klaus Brisch von der BridgehouseLaw Cologne Rechtsanwaltsgesellschaft mbH folgerichtig. Doch zu viel Transparenz und Kundendienst darf auch nicht sein, wie der Experte für Internet aus eigener Erfahrung weiß. Dies war nur eines der angesprochenen Themen, die auf der gestrigen Veranstaltung der Kammer "WWW – Website Werbung Widerruf" zur Sprache kam. Mit der Veranstaltung reagierte die IHK zudem auf den gestiegenen Bedarf an qualifizierter Beratung. Denn Fallstricke und potenzielle Anlässe für Abmahnungen gibt es nicht nur beim Widerrufsrecht

Hoher informationsbedarf – und der Super-DAU

"Wir haben pro Woche zwischen 15 und 20 Anfragen zu konkreten Fragen des Internetrechts", erläuterte Susanne Wollenweber von der Kölner IHK. Sie empfiehlt Unternehmen, die sich mit dem Gedanken einer Geschäftsfelderweiterung im Internet tragen eine Initialberatung. Für Mitglieder bietet die IHK diese Beratungsleistung kostenlos. Ohne Internetagentur und Fachanwalt einen Online-Shop zu betreiben, ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund ständig wechselnder Vorschriften "mutig". Denn oberstes Ziel der rechtlichen Verregelung ist der Schutz des Verbrauchers, bisweilen mit Übertreibungen. "Der so genannte Durchschnittsverbraucher ist unglaublich dumm", fasst Dr. Philipp Laue von BridgehouseLaw die jüngsten Urteile letztinstanzlicher Gerichte zusammen. So müssen AGB als Download angeboten werden, die "Copy&Paste"-Funktion reiche nicht aus, ebenso wenig wie der Hinweis auf die Druckfunktion. Auch das Entfernen von Zwischenüberschriften aus dem Text der Widerrufsbelehrung ist nicht erlaubt, es könnte den Verbraucher verwirren.

Gerade beim Widerruf, der in Deutschland auch für Haustür- und andere Geschäfte gilt, besteht im Internet hoher Beratungsbedarf. So gibt es sogar ein Urteil, wonach die Integration einer Telefonnummer in den Text der Widerrufsbelehrung wird vom obersten Gericht als Verwirrung des Verbrauchers eingestuft. Und als der Gesetzgeber schließlich noch zwei Schaltknöpfe für den Kaufvorgang im Internet vorsah , wurde es richtig komplex. Ein Button sollte den Bestellwillen des Kunden bestätigen lassen, der andere den eigentlichen Kaufvorgang. Das aber hätte nach Einschätzung von Marktexperten viele Online-Shops vors Aus gestellt. Nun gibt es eine einfachere Schaltflächenlösung, die unter anderem mit einem "mouse-over"-Effekt arbeit. "Das kleinere Übel", wie Wollenweber kommentierte. Doch damit nicht genug. Schon steht die nächste Novellierung ins Haus, obwohl die alte Regelung selbst eine neue ist und erst seit dem 4. August umgesetzt sein muss (mit einer Übergangsfrist von drei Monaten). Derzeit wird in den Instanzen der EU (Parlament, Ministerrat) darüber diskutiert, wie die Widerrufsfrist einheitlich geregelt werden kann, wahrscheinlich ist eine Frist von einem Jahr. Die neue Richtlinie muss dann in nationales Recht umgesetzt werden. Und Fragen, wie zum Beispiel nach einer verbraucherfreundlichen und doch nicht zu komplizierten Regelung des "mobile Commerce" verspricht auch in der weiteren Zukunft weitere Änderungen.

Fakten

Die Veranstaltung war mit rund 150 Personen ausgesprochen gut besucht. Auch nach vier Stunden war der Camphausen-Saal der IHK immer noch bis auf wenige, freie Plätze voll besetzt. Nach der Veranstaltung fand zudem noch ein Impressumcheck der Kammer statt. Teilnehmer hatten dabei die Chance, sich von den IHK-Experten Tipps und Anregungen zum Impressum geben zu lassen. Ein gutes Dutzend nahm diesen Zusatzservice dankend an. Die Veranstaltung aus der Reihe "WWW" fand am gestrigen Dienstag bereits zum zweiten Mal statt. Auch in Zukunft wird die Reihe mit wechselnden Schwerpunkten und Referenten fortgesetzt, hieß es dazu abschließend.

Weitere Details zum Internetrecht finden sie auch im Internet unter: www..







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