27. 05. 2012
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TÜV Rheinland AG: Energetische Sanierung bedarf der Beratung
Um die ehrgeizigen Ziele der so genannten „Energiewende“ erreichen zu können, sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen notwendig, und das flächendeckend. Um ein Haus energetisch auf Vordermann zu bringen, sind aber erst einmal hohe Investitionen notwendig. Damit diese Ausgaben für die Immobilienbesitzer nicht umsonst sind, müssen die Privatinvestoren aber eine Menge Vorgaben, Vorschriften und Regelungen beachten, die weit über die rein technischen Voraussetzungen hinausgehen. Zwar gibt es klare, gesetzliche Richtlinien zu beachten, doch die sind längst nicht allen geläufig. Dafür gibt es verschiedene Fördertöpfe, aber auch hier gibt es durchaus Verwirrung.
Im Geschäftsfeld der Beratung in diesem Bereich tummeln sich eine Menge Akteure, unter anderem auch der Kölner Prüfkonzern TÜV Rheinland AG. "Man sollte sich im Vorfeld genau über die jeweilige Finanzierungshilfe informieren und auch das Kleingedruckte beachten. Nicht jede Hilfe ist in jedem Fall automatisch sinnvoll", erklärt Energieexperte Pascal Klein von der Kölner Aktiengesellschaft und warnt dabei vor schwarzen Schafen. Eine wichtige Rolle bei der Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen spielt die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Deren Förderprogramme ändern sich mitunter unterjährig und genau hier muss Beratung ansetzen. So ist bei manchen Darlehen beispielsweise im ersten Jahr überhaupt keine Tilgung möglich.
So empfehlen Experten wie Klein die Einschaltung unabhängiger Energieberater, die sich im Förderdschungel auskennen und so eine zielführende Beratung anbieten können. Bei erfahrenen und kompetenten Beratungsdienstleistungen sind Kenntnisse des konkreten Sanierungssachverstandes mit dem Wissen um die aktuellen Fördermöglichkeiten gegeben.Die Beratungsleistung selbst wird dabei ebenfalls gefördert, wie die Kölner Prüforganisation herausfand. Neben der KfW bieten auch Kommunen, Länder und andere öffentliche Institutionen Fördermittelunterstützung an. Weitere gute Tipps bieten darüber hinaus Umweltbeauftragte vor Ort, die Verbraucherzentralen und auch die Deutsche Energie-Agentur. Bevor aber die Sanierungsmaßnahme anläuft, sollten die Fördergeber konkrete Zusagen getätigt haben, so der abschließende Rat des TÜV-Experten.


























